Das Ortsnamensregister verzeichnet i. d. R. nur Städte, Dörfer und Ortsteile in hochdeutscher Sprache; Länder, Regionen, Landschaften, teils auch Inseln etc. sind im Stichwortverzeichnis aufgeführt. Orte, die außerhalb des heutigen deutschen Sprachraumes liegen, werden i. d. R., sofern vorhanden, unter ihren hochdeutschen Namen (Exonymen) aufgeführt (z. B. Kopenhagen, Mailand, Nidden). Eingemeindete Ortschaften und Ortsteile sind uneinheitlich teilweise unter dem zugehörigen Hauptort (z. B. Berlin-Köpenick), teilweise aber auch unter dem eigenen Namen (z. B. Altona), teilweise unter beiden verzeichnet. Tendenziell verweist in diesen Fällen der eigene Name eher auf den historischen Ort vor der Eingemeindung.